Garantiebestimmungen
Die Garantie dauert 2 Jahre nach Auslieferung der Systeme. Wir garantieren die einwandfreie Funktion des Systems in deren Limiten. Folgende Punkte müssen vom Käufer eingehalten werden:
- Das System muss gemäss den Anleitungen des Herstellers montiert und benützt werden
- Das System muss unter normalen Bedingungen eingesetzt werden
- Das System oder Teile davon wurden nicht über deren Limiten beansprucht (maximale Hebelast / Seitenkräfte)
- Das System wurde im vorgeschriebenen Temperaturbereich (-15 bis +45°C) eingesetzt, und nicht Chemikalien oder anderen aggressiven Mitteln ausgesetzt.
Die Garantie beinhaltet Produktions – und Materialfehler seitens der Ergoswiss AG. Für Fehlmanipulation seitens der Kunden, und bei versuchter Demontage des Kunden kann keine Garantie gewährleistet werden.
CE - Kennzeichnung
Da das Ergoswiss System zum Einfahren der Zylinder eine externe Kraft benötigt, wird das System nicht als Maschine betrachtet und trägt deshalb kein CE – Kennzeichen. Trotzdem werden alle relevanten europäischen Richtlinien eingehalten. Eine Erklärung des Herstellers kann jederzeit bei uns bezogen werden.
Der Elektroantrieb muss gemäss den EN - Richtlinien für elektrische Erzeugnisse überprüft und CE gekennzeichnet werden. Prüfzertifikate des Antriebes vom SEV (Schweizerischer elektrotechnischer Verein) können bei uns bezogen werden.

