Garantiebestimmungen

Die Garantie dauert 2 Jahre nach Auslieferung der Systeme. Wir garantieren die einwandfreie Funktion des Systems in deren Limiten. Folgende Punkte müssen vom Käufer eingehalten werden:

  • Das System muss gemäss den Anleitungen des Herstellers montiert und benützt werden
  • Das System muss unter normalen Bedingungen eingesetzt werden
  • Das System oder Teile davon wurden nicht über deren Limiten beansprucht (maximale Hebelast / Seitenkräfte)
  • Das System wurde im vorgeschriebenen Temperaturbereich (-15 bis +45°C) eingesetzt, und nicht Chemikalien oder anderen aggressiven Mitteln ausgesetzt.

Die Garantie beinhaltet Produktions – und Materialfehler seitens der Ergoswiss AG. Für Fehlmanipulation seitens der Kunden, und bei versuchter Demontage des Kunden kann keine Garantie gewährleistet werden.

CE - Kennzeichnung

Da das Ergoswiss System zum Einfahren der Zylinder eine externe Kraft benötigt, wird das System nicht als Maschine betrachtet und trägt deshalb kein CE – Kennzeichen. Trotzdem werden alle relevanten europäischen Richtlinien eingehalten. Eine Erklärung des Herstellers kann jederzeit bei uns bezogen werden.

Der Elektroantrieb muss gemäss den EN - Richtlinien für elektrische Erzeugnisse überprüft und CE gekennzeichnet werden. Prüfzertifikate des Antriebes vom SEV (Schweizerischer elektrotechnischer Verein) können bei uns bezogen werden.

Kontakt

ERGOSWISS AG Nöllenstrasse 15
CH-9443 Widnau
Tel.: +41 (0)71 727 06 70
Fax: +41 (0)71 727 06 79

info@ergoswiss.com www.ergoswiss.com

Rechtsform:
Aktiengesellschaft

Firmennummer:
CH-320.3.046.019-6

Gründungsdatum:
5. März 1999

Mehrwertsteuernummer:
457 865
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